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Den Assistenten zum Übertragen des Lohnnachweises finden Sie im Bereich: PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - BERUFSGENOSSENSCHAFT - "Übertragen".
Im Auswahldialog für die "Art der zu versendenden Daten" wählen Sie den Eintrag: "Lohnnachweis".
Anschließend kann der Zeitbereich für die Übertragung angegeben werden.
Die Übertragung wird in einem Protokoll festgehalten, welches Sie jederzeit über Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: PROTOKOLLE einsehen können.
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Die durchgeführte Übertragung des Lohnnachweises erzeugt bei der DGUV eine Verarbeitungsquittung. Um Informationen über den korrekten oder auch ggf. fehlerhaften Versand und Verarbeitung zu erhalten, empfehlen wir diese im Anschluss abzurufen. Den hierfür zuständigen Assistenten finden Sie unter PERSONAL – Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN – AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN – Beitragsabrechnung – "Übertragen“. Zum Erhalt der Verarbeitungsquittung ist allein die Aktivierung des Kennzeichens: "Nachrichten der Annahmestelle abrufen“ notwendig.
Änderungen zu einem zuvor abgegebenen Lohnnachweis
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welche Sie unter PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - Berufsgenossenschaft - Register: "Lohnnachweis (ab 2016)" bzw. Register: "Lohnnachweis aufgeschlüsselt (ab 2016)" aufrufen können.
Das Drucklayout "Lohnnachweis“ enthält eine einfache Auflistung auf Basis des Jahres des Lohnnachweises, der Gefahrtarifstellen und der dazugehörigen Arbeitsstunden und meldepflichtigen UV-Entgelte. Der Druck des "aufgeschlüsselten“ Lohnnachweises ist darüber hinaus auf Basis der Mitarbeiter aufgebaut.
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