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Assistent zur Übertragung des Lohnnachweises

Den Assistenten zum Übertragen des Lohnnachweises finden Sie im Bereich: PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - BERUFSGENOSSENSCHAFT - "Übertragen". 

 

Im Auswahldialog für die "Art der zu versendenden Daten" wählen Sie den Eintrag: "Lohnnachweis". 

 

Anschließend kann der Zeitbereich für die Übertragung angegeben werden. 

 

Die Übertragung wird in einem Protokoll festgehalten, welches Sie jederzeit über Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: PROTOKOLLE einsehen können.

Abruf der Verarbeitungsquittungen

Die durchgeführte Übertragung des Lohnnachweises erzeugt bei der DGUV eine Verarbeitungsquittung. Um Informationen über den korrekten oder auch ggf. fehlerhaften Versand und Verarbeitung zu erhalten, empfehlen wir diese im Anschluss abzurufen. Den hierfür zuständigen Assistenten finden Sie unter PERSONAL – Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN – AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN – Beitragsabrechnung – "Übertragen“. Zum Erhalt der Verarbeitungsquittung ist allein die Aktivierung des Kennzeichens: "Nachrichten der Annahmestelle abrufen“ notwendig. 

 

Änderungen zu einem zuvor abgegebenen Lohnnachweis

Ist für ein Kalenderjahr bereits ein Lohnnachweis abgegeben worden und ändert sich nachträglich der Meldebestand, dann muss ein korrigierter Lohnnachweis übertragen werden. 

Beispiel: 

Sie übertragen am 01.02.2017 den Lohnnachweis für 2016 aus ERP-complete. Am 15.02.2017 entscheiden Sie sich einem Mitarbeiter nachträglich eine Einmalzahlung in der Abrechnung für Dezember 2016 zu hinterlegen. Diese Änderung des Entgelts führt zu einer Abweichung der Daten, die mit dem Lohnnachweis bereits übertragen wurden. 

Der Assistent für die Übertragung des Lohnnachweises ist erneut aufzurufen und ein korrigierter Lohnnachweis wird automatisch versendet. 

Führen Sie nach den Änderungen einen Monatsabschluss durch, ohne dass korrigierter Lohnnachweis übertragen wurde, wird Ihnen dies im Protokoll zum Monatsabschluss angezeigt.

Druckausgabe für erstellte Lohnnachweise

Einen Überblick über die erstellten und übertragenen Lohnnachweise erhalten Sie durch die Drucke

  • Lohnnachweis (UV)
  • Lohnnachweis aufgeschlüsselt (UV)

welche Sie unter PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - Berufsgenossenschaft - Register: "Lohnnachweis (ab 2016)" bzw. Register: "Lohnnachweis aufgeschlüsselt (ab 2016)" aufrufen können. 

 

 

Das Drucklayout "Lohnnachweis“ enthält eine einfache Auflistung auf Basis des Jahres des Lohnnachweises, der Gefahrtarifstellen und der dazugehörigen Arbeitsstunden und meldepflichtigen UV-Entgelte. Der Druck des "aufgeschlüsselten“ Lohnnachweises ist darüber hinaus auf Basis der Mitarbeiter aufgebaut. 

Note
titleBeachten Sie:

Die Drucklayouts unter ÜBERGEBEN/AUSWERTEN – AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN – Berufsgenossenschaft – Register: "Meldung“ und Register: "Liste“ sind nur noch für die Ausgabe bis 2015 geeignet. Für 2016 und später sind ausschließlich die Drucklayouts "Lohnnachweis“ und "Lohnnachweis (aufgeschlüsselt)“ zu verwenden.