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  • Nimmt der Mandant nicht am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil, ist eine Übertragung des elektronischen Lohnnachweises nicht möglich.
  • Der Stammdatenabruf der DGUV ist VOR der Übertragung des Lohnnachweises durchzuführen. Ohne Stammdatenabruf ist also eine Übertragung des Lohnnachweises technisch nicht möglich.
  • Wurde der Stammdatenabruf bereits über ein anderes Entgeltabrechnungssystem oder über eine elektronische Ausfüllhilfe durchgeführt, muss dieser storniert werden, damit ein Abruf aus microtech büro+ /ERP-complete erfolgen kann.

Die Voraussetzungen für den Stammdatenabruf müssen natürlich auch für die elektronische Übertragung des Lohnnachweises erfüllt werden (siehe Kapitel: "Voraussetzungen für einen Stammdatenabruf").