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Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser neuen Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist neben dem Erreichen des 65. Lebensjahres die Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren. Des Weiteren ist bis zum Erreichen der für den Versicherten maßgebenden Regelaltersgrenze zu beachten, dass die Hinzuverdienstgrenzen nach § 34 Absatz 2 und 3 S G B VI nicht überschritten werden. 

Hinterlegung in büro+/ERP-complete: der Software:

Unter STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: "SV-Angaben" steht das Kennzeichen 

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