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Wird diese Option aktiviert, kann das bisherige "BG UV Brutto" auf die jeweiligen Gefahrtarifstellen aufgeteilt werden. 

Note
titleBeachten Sie:

Bei einem Systemwechsel in 2015 und der Verwendung von mehreren Gefahrtarifstellen ist folgendes zu beachten: 

Hier ist der Vortragswert nachträglich auf die einzelnen Gefahrtarifstellen aufzuteilen. Erfolgt keine Aufteilung des Bruttos, wird für den Zeitraum vor der ersten Abrechnung die auf dem Register: "BGS/FiBu" angegebene Gefahrtarifstelle verwendet. 

Ab 2016 ist nur noch eine UV-Jahresmeldung abzugeben. Daher müssen die Werte aus 2015, die in einem anderen Softwareprogramm abgerechnet wurden, in büro+/ERP-complete übernommen werden. Wurden im "alten" System mehrere Gefahrtarifstellen abgerechnet, müssen diese in büro+/ERP-complete in den Vortragswerten hinterlegt werden. Dadurch können auch diese Werte in die zu erstellende UV-Jahresmeldung mit einbezogen werden. 


Beitragsguppenschlüssel bisher 

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Ein Mitarbeiter wird zum 01.02. mit Grund Systemwechsel angelegt. Im Feld sv-pflichtige KV-Tage wird ein Wert von 5 hinterlegt (Mitarbeiter war im Januar 5 Tage sv-pflichtig beschäftigt). Der Wert im Feld "Brutto bisher" wird nun auf die anteilige Beitragsbemessungsgrenze geprüft. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für den Januar 3.708,33 € (44.500,00 € : 12). Für den Monat Januar ergibt sich bei 5 KV-Tagen die Berechnung 3.708,33 € : 30 SV-Tage x 5 SV-Tage = 618,75 €. In diesem Fall wäre in das Feld KV-Brutto bisher der Wert 618,75 € einzutragen, auch wenn der Mitarbeiter mehr verdient hat

BG UV Brutto bisher: 

Das UV-Brutto (Unfallversicherung) entnehmen Sie der Sozialversicherungsmeldung und kann entsprechend hier hinterlegt werden (nur bei Eintritt im Laufe des Jahres). Es handelt sich dabei um den aus allen Gefahrtarifstellen kumulierten Bruttobetrag. 

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