Die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung durch die Krankenkassen an den Arbeitgeber ist in den Neuregelungen in § 109 SGB IV geregelt. In microtech büro+ wurde das Verfahren über die bewährten Erfassungsmasken für Fehlzeiten und die bereits bekannten Assistenten zur Meldung von externen Daten realisiert. Wir haben für Sie eine Schritt für Schritt-Anleitung erstellt. Beginnen möchten wir mit einer Illustration, die Ihnen die wichtigsten Unterschiede noch einmal sichtbar aufzeigen soll.

Bisheriges Verfahren

Beim bisherigen Verfahren erhielt der Arbeitnehmer im Krankheitsfall vom Arzt jeweils eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber als auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse ausgehändigt. Diese war beim Arbeitgeber sowie bei der Krankenkasse i. d. R. in Papierform einzureichen. Dies bedeutete zusätzliche Wege für eine Abgabe vor Ort bzw. per Post.

Neues Verfahren: eAU - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfällt der "Papierkram" rund um den "gelben Schein". In diesem digitalen Verfahren wird keine sichtbare Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr ausgestellt, stattdessen werden Datenpakete zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber übertragen. Dies ist besonders komfortabel, da diese Abläufe sich nahtlos mit microtech büro+ erledigen lassen. 

Ablauf:

1. Arbeitnehmer wird von Arzt krankgeschrieben:


2. Arbeitgeber trägt Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Grund in büro+ ein:

Für die Übergangsphase des neuen eAU-Verfahrens, gibt es bis 30.06.2022 weiterhin die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form eines "gelben Scheins" ausgestellt bekommen.


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