Auf dem Register: "Weitere Angaben" (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - MEINE FIRMA ... BEARBEITEN) stehen nachfolgende Felder zur Verfügung:

Bereich: LEITWÄHRUNGEN

Bereich: WEITERE FIRMENANGABEN

Die Abkürzung für Unternehmens-Identifikationsnummer wird mit UID angegeben. Dies darf auf gar keinen Fall mit der Umsatzsteuer-Identnummer, welche ebenfalls mit UID abgekürzt wird, verwechselt werden!

Kennzeichen: Firma ist vorsteuerabzugsberechtigt

Ist dieses Kennzeichen NICHT aktiviert, wird im Modul Warenwirtschaft in den Vorgangspositionslayouts (z. B. Angebote, Rechnungen, etc.) keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Kleinunternehmer nach § 19b UStG dürfen keine Steuer ausweisen. In diesem Fall muss in den Artikeln der Steuerschlüssel 101 hinterlegt werden und der Umsatzsteuerschlüssel 101 muss als Standard markiert werden.

Bereich: VORGABEN / EINSTELLUNGEN

Beim Ausschalten der Prüfroutine folgt ein Hinweis, dass Sie ab sofort nicht mehr GoBD-konform arbeiten:

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Bei Anlage eines neuen Mandanten, bei dem das Länderkennzeichen auf "Deutschland" gesetzt wurde, ist das Kennzeichen GoBD-Konform standardmäßig gesetzt. Bei bereits bestehenden Mandanten muss das Kennzeichen manuell aktiviert werden.


Bereich: "Lohn: DEÜV-/Übermittlung Beitragsnachweis Einstellungen"

Kennzeichen: FIRMA / MANDANT NIMMT AM VERFAHREN ZUR ELEKTRONISCHEN DATENÜBERMITTLUNG TEIL

Das Kennzeichen "Firma / Mandant nimmt am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil" ist zu aktivieren, wenn Sie mit diesem Programm die elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen an die Annahmestellen/Einzugsstellen vornehmen.

Startdatum (ab dem Daten übermittelt werden)

Tragen Sie zusätzlich zur Aktivierung des Teilnahme-Kennzeichens auch das Datum ein, ab wann Sie die Übertragung vornehmen. 

Änderungsgrund (für Betriebsdatensatz) - wird im Hintergrund gefüllt → Keine Auswahl als Kennzeichen

Nach § 5 Abs. 5 DEÜV sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Dies erfolgt mit dem sogenannten Betriebsdatensatz. Seit dem 01.06.2012 ist bei der Übermittlung des Betriebsdatensatzes auch ein Grund anzugeben. Der Versand des Änderungsgrund wird automatisch durchgeführt: Sobald melderelevante Daten in den Mandantenstammdaten geändert werden, wird automatisch ein mit dem Änderungsgrund gekennzeichneter Datensatz zum Versand bereitgestellt. Mit der folgenden Übertragung der DEÜV-Daten wird der Betriebsdatensatz (inkl. dem Änderungsgrund) automatisch versendet. Anschließend wird der Änderungsgrund zurück gesetzt. 

Ereignisdatum

Das Feld wurde mit den gesetzlichen Änderungen zum 01.07.2019 im Rahmen des Datensatz Betriebsdatenpflege (für die Arbeitsagentur) im Programm eingeführt, da die Arbeitsagentur über den Zeitpunkt informiert werden möchte, ab dem die Änderungen greifen.

Im Feld: "Ereignisdatum" wird deshalb der Zeitpunkt angegeben, ab welchem die Änderungen innerhalb der betrieblichen Daten gültig sind. Es ist auch möglich, ein zukünftiges oder vergangenes Datum einzugeben.

Weitere Informationen zu den Feldern, die eine besondere Bedeutung für DSBD haben, finden Sie unter folgendem Eintrag: Meine Firma / Mein Mandant - Register: "Adresse".

Kennzeichen: BETRIEBSAUFGABE

Gemäß der Besprechung von BDA, ArGE PERSER, GKV SV, DRV Bund und ITSG am 12. November 2015 zum Thema: "Umsetzung des Beitrags- und Meldeverfahrens in Insolvenzfällen in Lohnabrechnungsprogrammen" wurde beschlossen, dass ab 01.01.2017 die Vorgaben in zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen zu unterstützen sind. Bevor die Angaben in microtech büro+ hinterlegt werden, ist zu klären, ob das Insolvenzverfahren mit der bisherigen oder einer neuen Betriebsnummer geführt wird. Danach ist im bestehenden Mandanten in den Mandantenstammdaten die Option: „Betriebsaufgabe“ zu aktivieren. 

Weiterführende Informationen halten wir in einem gesonderte Hilfe-Artikel für Sie bereit: Betriebsaufgabe (Insolvenzverfahren).

Sofortmeldung 

Kennzeichen: MANDANT IST ZUR ABGAGE VON SOFORTMELDUNGEN NACH § 28 a Abs. 4 SGB IV VERPFLICHTET

Unternehmen, die nach Paragraph 28a (4) SGB IV und der dort genannten Wirtschaftszweige angehören, sind zur Sofortmeldung verpflichtet.

Weiterführende Informationen halten wir in einem gesonderte Hilfe-Artikel für Sie bereit: Sofortmeldungen.

Wasserzeichen für Ausdrucke 

Sie haben die Möglichkeit, alle Ausdrucke aus microtech büro+ mit einem Wasserzeichen (ausschließlich Text) zu versehen.

Der in diesem Feld hinterlegte Text wird in allen Ausdrucken quer über das Blatt gedruckt. Das Feld ist in allen Mandantentypen verfügbar. Es kann also auch im "Arbeitsmandanten" ein Wasserzeichen hinterlegt werden. In den Mandantentypen "Testfirma" und "Testmandant" wird bei der Einrichtung im Mandantenstamm als Text "Meine Testfirma" bzw. "Mein Testmandant" automatisch hinterlegt. Dieser Eintrag kann jedoch abgeändert werden.