Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "BGS / FiBu" zur Verfügung.
Inhalt
Werden Mitarbeiter beschäftigt und entsprechend Entgelt gezahlt, sind diese Kennzeichen bei Bedarf zu aktivieren. Nach Aktivierung sind keine weiteren Angaben bezüglich Gefahrtarifstelle und Stunden erforderlich.
In diesem Auswahl-Feld stehen alle Berufsgenossenschaften zur Verfügung, die jener
Betriebsstätte zugeordnet sind, die für diesen Mitarbeiter hinterlegt wurde. Die Hinterlegung
der Betriebsstätte für einen Mitarbeiter erfolgt unter "Lohn-Abrechnungsdaten –
Abrechnungsvorgabe – Register: "Allgemein“ – Abschnitt: Betriebsstätte".
Weiterführend: |
Damit die Meldungen für die Berufsgenossenschaften erstellt werden können, ist hier die entsprechende Gefahrtarifstelle auszuwählen. Welche Gefahrtarifstellen zur Verfügung stehen, wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN - Register: "Berufsgenossenschaft" definiert.
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Hier können die für die Berufsgenossenschaft maßgeblichen, regelmäßig anfallenden Arbeitsstunden pro Monat hinterlegt werden.
Die Angabe der Arbeitsstunden pro Monat ist NICHT erforderlich, wenn:
Werden die Arbeitsstunden sowohl in der Abrechnungsvorgabe als auch in der Bruttolohnerfassung eingetragen, wird für die Übermittlung an die Berufsgenossenschaft der Wert aus der Bruttolohnerfassung verwendet. |
Der Vollarbeiterrichtwert ist eine statistische Größe, welche die kalendarischen Arbeitstage, die durchschnittlichen Urlaubs- und Krankheitstage sowie bezahlte Wochenstunden berücksichtigt. Dieser Wert wird jährlich vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften festgelegt und ist im Programm bereits fest hinterlegt (PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN (zur Nettolohnberechnung).
Sollen im Lohnmodul Buchungssätze für die FiBu bereitgestellt werden, so ist hier das Verbindlichkeitskonto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" zu hinterlegen.
Die hier hinterlegte Kostenstelle erscheint automatisch in der Bruttolohnerfassung als Vorschlag für die Zuordnung der Lohnarten zu einer Kostenstelle. Bei Bedarf kann diese Kostenstelle in der Bruttolohnerfassung geändert werden.
Hier hinterlegen Sie die Kostenstelle, zu welcher die Arbeitgeberanteile zugeordnet werden sollen. Ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX über das Register: "weitere Vorgaben" im Feld Kostenstellennummer für AG - Anteile eine Kostenstellennummer hinterlegt, wird diese Vorgabe im Mitarbeiterdatensatz angeboten, welche bei Bedarf natürlich geändert werden kann.