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Im Bereich der STAMMDATEN - LOHNARTEN steht das Register: "Weitere Kennzeichen" zur Verfügung.
Um Lohnfortzahlung nach § 10 EFZG in einem Abrechnungszeitraum geltend machen zu können, ist es erforderlich in der Lohnart zu hinterlegen, ob der Wert der jeweiligen Lohnart bei der Berechnung zur Umlagenerstattung berücksichtigt werden soll oder nicht.
Soll der Wert bei der Berechnung zur Umlagenerstattung berücksichtigt werden, wählen Sie hier "Umlage (U 1, U 2 und Beschäftigungsverbot)" aus.
Soll der Betrag, welcher über diese Lohnart abgerechnet wird, komplett in die Berechnung des Erstattungsbetrages einbezogen werden, dann aktivieren Sie zusätzlich das Kennzeichen: "Gesamtbetrag dieser Lohnart bezieht sich auf Erstattungszeitraum". Es erfolgt dann keine anteilige Berechnung.
Seit 01.01.2016 schreibt der Gesetzgeber eine gesonderte Ausweisung von Arbeitgeberzuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge im Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (AAG) vor. Dies gilt speziell im Krankheitsfall und bei Beschäftigungsverbot.
Durch Aktivierung dieses Kennzeichens in der jeweiligen Lohnart erfolgt die korrekte Ausweisung/Darstellung.
Die Kennzeichen: "Gesamtbetrag dieser Lohnart bezieht sich auf Erstattungszeitraum" und "Erstattungsfähige AG-Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge" stehen nur zur Verfügung, wenn unter Berücksichtigung der Eintrag "Umlage (U1, U2 und Beschäftigungsverbot)" ausgewählt wurde.
Diese Option steht zur Verfügung, wenn die Lohnart steuer- und sv-pflichtig ist. Durch Aktivierung dieses Kennzeichens wird die Lohnart bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt.
Diese Option steht zur Verfügung, wenn die Lohnart steuer- und sv-frei ist. Durch Aktivierung des Kennzeichens wird diese Lohnart bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld berücksichtigt.
Wenn ein Arbeitnehmer im Abrechnungszeitraum eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge durchführt, ist das Nettoarbeitsentgelt (zur Ermittlung Mutterschutz) zu berücksichtigen, welches ohne Entgeltumwandlung erzielt worden wäre. Um das Nettoarbeitsentgelt korrekt berücksichtigen zu können, kann diese Option gesetzt werden. Ist die Option aktiviert, dann wird bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschutz das Nettoarbeitsentgelt berechnet, welches ohne Entgeltumwandlung erzielt worden wäre. Diese Option steht zur Verfügung,
Brutto: 2.500,00
Steuer: 219,00
SV: 408,50
ktgl: 62,40
Beispiel, wenn die Option aktiviert ist:
Brutto: 2.500,00
Steuer: 345,41
SV: 510,63
Netto: 1.643,96
ktgl: 54,80
Ermittlung "Stunde oder Menge" Die Ermittlung der Stundenanzahl / Menge erfolgt auf Grund der Bruttolohnerfassung und der dort verwendeten Lohnart. Bei den Lohnarten "Stundenlohn" wird die eingetragene Stundenanzahl übernommen. Bei der Lohnart "Gehalt" wird nur das Entgelt herangezogen. Als Menge wird in diesem Fall auf den "Vollarbeiterrichtwert" zurückgegriffen, welcher in den Systemvorgaben (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN (zur Nettolohnberechnung) hinterlegt ist. |
Mehrarbeit (für KUG)
Dieses Kennzeichen ist bei allen Lohnarten zu aktivieren, die NICHT zur Ist-Entgeltermittlung herangezogen werden. (Das Ist-Entgelt wird durch die Software automatisch aufgrund der angegebenen Lohnarten in der Bruttolohnerfassung ermittelt und als Grundlage für die KUG-Berechnung herangezogen.) Im Lohnkonto erfolgt eine entsprechende Ausweisung.
Lohnarten mit diesem aktivierten Kennzeichen werden nicht zur Pfändungsberechnung herangezogen.
Sollen im Lohnmodul Buchungssätze für die FiBu bereitgestellt werden, so aktivieren Sie diese Option. Auch in der Buchungsübersicht wird der über diese Lohnart abgerechnete Betrag nur ausgewiesen, wenn dieses Kennzeichen aktiv gesetzt ist.
Soll der Betrag, welcher über die Lohnart abgerechnet wurde, auf ein bestimmtes Kostenkonto gebucht werden, dann wählen Sie das entsprechende Konto aus den Kontenrahmen aus. Ist hier kein Konto eingetragen, so wird das Kostenkonto, welches über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BUCHUNGSKONTEN FÜR FIBU im Bereich der Lohnarten hinterlegt ist, bebucht.
Für Lohnarten (z. B. "Vorschuss"), für welche bei der Abrechnung keine Kosten entstehen, kann über dieses gesetztes Kennzeichen festgelegt werden, dass keine Kostenstelle beim Buchen mitgeführt werden soll.
Bei aktiviertem Kennzeichen:
Die Kostenstelle wird aus den Abrechnungsvorgaben geholt (STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: LOHN- ABRECHNUNSGDATEN - ABRECHNUNGSVORGABEN - In der aktuell gültigen Abrechnungsvorgabe - Register: BGS / FIBU befinden sich die Kostenstellenfelder). |
Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn es sich um eine Lohnart "Andere Zahlung" handelt.
Wurde der Lohnart "Andere Zahlung" zusätzlich ein Statistikkennzeichen zugeordnet, welches auch in der Buchungsübersicht gesondert dargestellt wird, verhindert das Aktivieren des Kennzeichens: "Nicht in Buchungsübersicht unter 'Andere Zahlung" ausweisen'" eine doppelte Ausweisung des Betrages in der Buchungsübersicht.
Beispiel:
Es wurde eine Lohnart als Andere Zahlung mit Statistik-Kennzeichen: "Geldwerter Vorteil" angelegt und in der Bruttolohnerfassung verwendet. In der Buchungsübersicht soll dieser Betrag ausschließlich unter "Geldwerter Vorteil" ausgewiesen werden. Um dies zu realisieren, ist das Kennzeichen: "Nicht in Buchungsübersicht unter 'Andere Zahlung" ausweisen'" zu aktivieren.
Bei bestimmten Lohnarten, z. B. Vorschuss, Direktversicherung (Abzug) oder Geldwerter Vorteil (Abzug), ist der Lohnart ein Verrechnungs- oder Verbindlichkeitskonto zu hinterlegen. |