Ab 01.07.2021 ist keine Registrierung mehr notwendig, da die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die Aufforderung für eine gesonderte Meldung automatisch digital übermittelt. |
Jede Registrierung beinhaltet die Informationen "Hauptverfahren" und "Teilverfahren". Man registriert sich nur für das jeweilige Teilverfahren, zum Beispiel "GML57" (Gesonderte Meldung), siehe: Registrierung am RV-BEA-Verfahren. Damit kann sich jeder Arbeitgeber seinen Bedürfnissen entsprechend an- und abmelden.
Die Anmeldung am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber vorerst optional. Durch eine elektronische Abwicklung spart man jedoch Papierkram.
Bei einem weiteren Teilverfahren von RV-BEA, „A1“, kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen, hierzu ist keine Registrierung erforderlich. Dieses Verfahren haben wir beschrieben unter: A1-Bescheinigung - erstellen und elektronisch übertragen.
Weitere Themen