Ein "Mehrzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, welcher sich auf das Unternehmen bezieht, bei dem dieser eingelöst werden kann.
Da der "Mehrzweck-Gutschein" nicht auf einen bestimmten Gegenstand oder eine Dienstleistung festgelegt ist, wird dieser beim Verkauf nicht mit der Mehrwertsteuer berechnet. Hintergrund ist, dass erst bei der Einlösung eines "Mehrzweck-Gutscheins ein Umsatzsteuer-pflichtiger Vorgang ausgelöst wird.
Zum 01.01.2019 hat sich die Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen geändert. Mit § 3 Abs. 13-15, 10 Abs. 1 UStG wurde die sogenannte Gutschein-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1065) in nationales Recht umgesetzt.
Für "Mehrzweck-Gutscheine" hat sich nicht viel geändert, hier wird beim Verkauf die Mehrwertsteuer nicht berechnet.
Bei "Einzweck-Gutscheinen" hingegen wird der eigentliche Umsatz als Umsatzsteuer-pflichtige Einnahme eingetragen. Zusätzlich wird der Wert des Gutscheins als „negative“ Einnahme ebenfalls Umsatzsteuer-pflichtig eingetragen. Die positive Einnahme und negative Ausgabe gleichen sich somit aus.
Zum Ausstellen eines Gutscheins muss der zuvor angelegte Gutscheinartikel in der Kasse fakturiert werden. Dadurch wird ein neuer Gutschein unter Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – ZWISCHENBELEGE angelegt.
Um einen zuvor ausgestellten Gutschein einzulösen, wählt man in der Kasse über die Schaltfläche: ANZEIGE die Option: OFFENE GUTSCHEINE aus (siehe Kapitel: Schaltflächen der Kasse - Schaltflächenleiste ). Dort kann nun der Gutschein ausgewählt und mit der Schaltfläche: ÜBERNEHMEN in die Kasse übertragen werden.
Wird ein Gutschein eingelöst, erhalten Sie auf dem Beleg eine entsprechende Ausweisung der gekauften Artikel, des eingelösten Gutscheins sowie eine entsprechende Ausweisung in der Fußzeile.
Vor dem ersten Druck eines Gutscheins sind noch die folgenden weiter oben in diesem Kapitel beschriebenen Voreinstellungen zu treffen.
Wenn nun ein Gutscheinartikel fakturiert wird, wird vor dem eigentlichen Kassenbeleg ein Gutscheinbeleg pro fakturiertem Gutscheinartikel ausgegeben.