Bei den abgerufenen Nachrichten der Annahmestellen werden auch die Bestätigungen der Mitgliedschaften der Mitarbeiter bei einer Krankenkasse von der Software verarbeitet. Diese werden über die externen Meldungen abgerufen: Abholung der Nachrichten vom Kommunikationsserver.

Rückmeldungen mit bestätigter Mitgliedschaft finden Sie im Mitarbeiter-Datensatz unter: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - EXTERNE GRUNDLAGEN - BESTÄTIGUNG MITGLIEDSCHAFT.

Geringfügig Beschäftigte nehmen nicht am Verfahren teil. Für diese erhalten Sie keine elektronische Bestätigung.



Dieser Artikel wird Ende Januar 2021 um die im Programm enthaltenen Funktionen ergänzt.