Mit Programmversion build 6397 haben wir den ersten Teil der Jahresaktualisierung zur Verfügung gestellt. Mit dieser Version sind - unter Berücksichtigung der aktuell bekannten Werte - bereits Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Im ersten Teil der Jahresaktualisierung sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten. Die vollumfängliche Jahresaktualisierung, inklusive aller neuen Formulare und Funktionen, steht Anfang Januar zur Verfügung. Informationen zum ersten und später auch zum zweiten Teil der Jahresaktualisierung finden Sie in diesem Artikel. Dieser Beitrag wird regelmäßig ergänzt und erweitert. |
Inhaltsverzeichnis
1.1. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender
1.2. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2021
1.3. Veränderungen bei der Freigrenze zum Solidaritätszuschlag
Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (inklusive Checkliste) stellen wir Ihnen Ihnen in der Hilfe unter Jahresabschluss Lohn zur Verfügung. Ein Ausdruck des Dokumentes kann hilfreich sein.
Voraussetzung für die Durchführung des Jahresabschlusses ist, dass die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2020 abgeschlossen ist und alle Drucke und sonstigen Auswertungen erledigt wurden. |
Vorgehensweise:
Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2021, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Monatswechsel von Dezember auf Januar erstellt. |
Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.
Diese Daten werden durch das Update eingefügt und können / müssen NICHT manuell eingetragen werden.
In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o.a. Systemvorgaben im Programm.
Kranken- und Pflegeversicherung: | |
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 4.837,50 Euro / 58.050,00 Euro |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich) | 5.362,50 Euro / 64.350,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung: | |
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro |
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): | 6.700,00 Euro / 80.400,00 Euro |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | |
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro |
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.115,00 Euro / 37.380,00 Euro |
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % |
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 1.30 % |
Beitragszuschuss AG zur KV | 353,14 Euro |
Rentenversicherung: | 18.60 % |
Arbeitslosenversicherung: | 2,40 % |
Pflegeversicherung: | 3,05 % |
Pflegeversicherung Sachsen: | AGA 1,025 % ANA 2,025 % |
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: | 0,25 % |
Insolvenzgeldumlage: | 0,06 % |
Pauschale Krankenversicherung: | 13,00 % |
Pauschale Rentenversicherung: | 15,00 % |
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % |
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % |
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % |
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: | 450,00 Euro |
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro |
Übergangsbereich | zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro |
Faktor F: | 0,7509 |
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro |
Vollarbeiterrichtwert | 1550 Stunden |
Folgende Veränderungen ergeben sich beim Wechsel von 2020 auf 2021:
Dieser Artikel wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Anfang Dezember 2020 stellen wir mit Programmversion build 6393 den ersten Teil der Jahresaktualisierung zur Verfügung. Mit dieser sind - unter Berücksichtigung der aktuell bekannten Werte - bereits Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Im ersten Teil der Jahresaktualisierung sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten. Weitere Informationen werden in diesem Artikel zu gegebener Zeit ergänzt. |