Damit die automatisierte Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Freibeträge herangezogen werden kann, sind folgende Hinterlegungen notwendig:
Hinterlegung in den Mitarbeiterstammdaten
Einrichtung der Grundlohnart
Einrichtung der Zuschlagslohnart
Hinterlegung der Zuschlagslohnart im Bereich der Erfassung