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Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEM - Register: LOHNARTEN erhalten Sie eine Übersicht auf die bereits angelegten Lohnarten.
Der Kopf der Lohnarten-Erfassungsmaske beinhaltet einen einheitlichen Kopfteil mit zwei Eingabefeldern.
Vor der Erfassung ist die Eingabe einer Nummer zwingend notwendig. Die Lohnartennummer kann 8-stellig alphanumerisch vergeben werden. Die Lohnartennummer ist auf acht Stellen begrenzt, damit diese auch für Exporte konform ist, etwa für die Digitale Lohnschnittstelle (DLS). Da doppelte Einträge nicht zulässig sind, wird automatisch eine andere Eingabe vorgeschlagen, wenn die angegebene Nummer bereits vergeben ist. Diese können Sie bestätigen oder ändern.
Bei der Erfassung von Lohnarten dürfen keine Sonderzeichen (z. B. Klammern, Slash, Backslash, etc.) verwendet werden. Auch Leerzeichen sind nicht erlaubt. |
An dieser Stelle vergeben Sie eine Textbezeichnung für die Lohnart. Unter dieser Bezeichnung erscheint die Lohnart z. B. auch auf den Lohntaschen.
Der untere Teil der Maske ist durch Register unterteilt. Die einzelnen Register werden in den nachfolgenden Gliederungspunkten beschrieben.
Über das Auswahlfeld stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Wählen Sie hier z. B. Gehalt und erfassen diese Lohnart im Bereich Bruttolohnerfassung, so wird im Stammdatensatz des Mitarbeiters geprüft, ob eine Vorgabe über das Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - Abrechnungsvorgaben im Feld Gehalt hinterlegt ist. Wenn ja, wird dieser Betrag automatisch im Bereich Bruttolohn angeboten.
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Mit diesem Kennzeichen kann die Anzeige zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 der Entgeltbescheinigungsverordnung korrekt dargestellt werden.
Das Kennzeichen kann aktiviert werden, wenn die Lohnart zu 100 % steuer-und sv-frei oder pflichtig ist, keine Angaben in den Feldern steuerfreier Betrag / SV-freier Betrag enthalten sind und die Lohnart keinen Nettoabzug/-bezug darstellt. |
Ist das Kennzeichen aktiviert, wird diese Lohnart bei der Ermittlung des Gesamtbruttos nicht berücksichtigt.
Von dieser Ausweisung sind in erster Linie die Lohnarten zu Zukunftssicherungsleistungen in der Abrechnung betroffen, da sich diese gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung weder erhöhend noch mindernd auf das Gesamtbrutto auswirken dürfen.
Der ausgewählte Statistikeintrag hat Einfluss auf die Auswertung in der Lohnsteuerbescheinigung und in der Buchungsübersicht. Für Lohnarten, welche als "Andere Zahlung" angelegt werden, ist deshalb die Auswahl des Statistikkennzeichens sehr sorgfältig vorzunehmen.
Folgende Statistikkennzeichen können hinterlegt werden:
Alle Lohnarten "Gehalt" und "Stundenlohn" bekommen als Statistik "(Keine Statistik)" hinterlegt. |
Wurde in der Lohnart dieses Statistik-Kennzeichen zugeordnet, wird sowohl in der Lohnsteueranmeldung als auch in der Lohnsteuerbescheinigung der Eintrag entsprechend ausgewiesen und auch mittels ElStEr übermittelt.
Hintergrund: Laut § 72 ESTG ist das Kindergeld an Angehörige des öffentlichen Dienstes durch den Arbeitgeber über die Lohn-/Gehaltsabrechnung zu zahlen. Das ausgezahlte Kindergeld bekommt der Arbeitgeber über die Lohnsteueranmeldung zurück. In den Formularen und bei der ELSTER-Übertragung steht dafür der Eintrag "abzüglich an Arbeitnehmer ausgezahltes Kindergeld" zur Verfügung. |
In dieser Auswahl wird festgelegt, ob der abgerechnete Wert dieser Lohnart bei der Ermittlung des 3 Monatsdurchschnitts bzw. des 6 Monatsdurchschnitts addiert oder subtrahiert werden soll, wenn für die Monatsdurchschnittsberechnung dieses Kennzeichen in der Lohnart die Basis ist. Über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - wählen Sie den gültigen Eintrag für ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG und öffnen Sie diesen zum Ändern. Auf dem Register: "weitere Vorgaben" wird die Definition für die Monatsdurchschnittsberechnung konfiguriert.
Weitere Informationen: Abrechnungsvorgaben (Lohn).
Sie finden die Einstellung in den Parametern in den Abrechnungsvorgaben. Auf dem Register: WEITERE VORGABEN. |
Für die pauschal zu versteuernden Lohnarten wählen Sie in dieser Auswahlbox, welcher Satz für die pauschale Lohn- und Kirchensteuer, herangezogen werden soll. Über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB werden über das Register: "pauschale Sätze" die Sätze 1 bis 4 mit den entsprechenden Prozentsätzen belegt.
Weitere Informationen: Abrechnungsvorgaben (Lohn).
Die pauschale Lohnsteuer wird standardmäßig immer zu Lasten des Arbeitgebers ermittelt. Soll diese Steuerlast vom Arbeitnehmer getragen werden, dann aktivieren Sie hinter dem pauschalen Steuersatz das Kennzeichen
Durch Aktivierung des Kennzeichens erhalten Sie ein weiteres Feld für die Hinterlegung einer Lohnart für den Abzug der pauschalen Steuern.
Im Kapitel "Beispiele für Lohnarten" wird die genaue Hinterlegung für die Lohnart "Abzug pauschale Lohnsteuer" erläutert.
Lohnarten, die einen reinen Nettobezug oder -abzug berücksichtigen, d. h. für den abgerechneten Betrag werden weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben ermittelt, erhalten hier die entsprechende Hinterlegung. Es kann zwischen folgenden Einträgen gewählt werden:
Für einen Mitarbeiter wird in diesem Beispiel ein Dienstwagen nach der 1 %-Regelung abgerechnet. Mit einer Lohnart wird der Bruttolohnbetrag erfasst und mit einer zweiten Lohnart erfolgt der Netto-Abzug.
Im erweiterten Lohnjournal erhöht jede Bruttolohnart den AG-Aufwand - "reine" Nettoabzüge werden aber beim AG-Aufwand nicht berücksichtigt. In diesem Beispiel soll aber auch der Netto-Abzug den AG-Aufwand vermindern. Daher ist in der Lohnart für den Netto-Abzug der Eintrag "Nettoabzug (Ausgleich an AG (z. B. geldwerter Vorteil, Tilgungsbetrag))" zu wählen.
Legen Sie fest, an welcher Stelle auf der Lohntasche diese Lohnart ausgewiesen werden soll. Folgende Hinterlegungen können getroffen werden:
Die letzten beiden Angaben können benutzt werden, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter über die Lohntasche eine Information zukommen lassen möchten. Im Kapitel "Beispiele für Lohnarten" wird die genaue Hinterlegung für diese Lohnart erläutert.
Ist diese Option aktiv gesetzt, so werden alle Einträge für diese Lohnart, die Sie im Kalendarium für die Abrechnungsperiode erfasst haben, in der Bruttolohnerfassung in einer Zeile zusammengefasst importiert.
Einige der nachfolgend genannten Kennzeichen werden nur bei bestimmten Konstellationen eingeblendet. |
Handelt es sich bei der Lohnart um eine Einmalzahlung (z. B. einmalig gezahltes Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Tantiemen >150,00 EUR), so müssen diese beiden Kennzeichen aktiviert werden, da Einmalzahlungen steuer- und versicherungstechnisch anders gehandhabt werden als „normale Zahlungen“. Einmalzahlungen >150,00 EUR müssen nach der allgemeinen Jahreslohnsteuertabelle besteuert werden und, sofern dies möglich ist, müssen die SV-Bemessungsgrenzen der Vormonate aufgefüllt werden. Die Erfüllung dieser beiden Kriterien wird durch das Aktivieren dieser Kennzeichen sichergestellt.
Bei einer Lohnart mit dem Statistik-Kennzeichen: "Energiepreispauschale" ist das Kennzeichen: "Sonstiger steuerpflichtiger Bezug" zu setzen, da die Energiepreispauschale als Einmalzahlung versteuert werden muss.
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag
Bei dieser Auswahl kein weiteres Auswahlfeld eingeblendet.
Wird als Zuschlag der Eintrag "Ausschließlich Zuschlag" oder "inklusive Zuschlag" gewählt, stehen folgende Zuschlagsarten zur Verfügung:
Die nachfolgend beschrieben Kennzeichen und Auswahlen stehen teils nur in bestimmten Konstellationen zur Verfügung (z. B. ausgehend davon, welches Statistik-Kennzeichen ausgewählt ist, etc.). Kennzeichen, die nicht angezeigt werden, sind somit für die gewählte Konstellation nicht vorgesehen. |
Zahlen Sie Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit (z. B. eine Abfindung), wird durch die Anwendung der so genannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Aktivieren Sie das Kennzeichen: "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", so kommt die Fünftelregelung zum Tragen.
Das Kennzeichen: "Negative Bezüge mindern SV- und steuerpflichtiges Brutto" steht nur zur Verfügung, wenn die Lohnart pauschal versteuert wird.
Soll die jeweilige Lohnart für die Ermittlung des Grundlohnes herangezogen werden, so ist dieses Kennzeichen zu aktivieren.
Die Steuer- bzw. Beitragsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wird von einem in § 3b EStG definierten Grundlohn gewährt, der nicht dem Entgelt entsprechen muss, aus dem der arbeitsrechtliche Zuschlag ermittelt wird. Die Grundlohndefinition schließt z .B. auch VWL und Sachbezug (z. B. Firmenfahrzeug) ein, die üblicherweise bei der Zuschlagsermittlung unberücksichtigt bleiben. Auch für die Sozialversicherung gilt die Grundlohndefinition des Steuerrechts.
Über die Eingabe bestimmen Sie, mit welchem Faktor die Lohnart berechnet werden soll. In der Regel sind dies sicherlich 100 %. Werden aber z. B. Überstunden mit einem bestimmten Zuschlagssatz abgerechnet, so ändert sich dieser Faktor.
Ist eine Lohnart bis zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei, so hinterlegen Sie hier die entsprechenden Werte.
Ist eine Lohnart bis zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz sozialversicherungsfrei, so hinterlegen Sie hier die entsprechenden Werte.
Bei Lohnarten, bei denen in "SV-freier Satz (%)" und "steuerfreier Satz (%)" jeweils 100,00 hinterlegt ist, steht das Kennzeichen "Keine Berücksichtigung bei Vorsorgepauschale" zur Verfügung. Wenn dieses Kennzeichen aktiviert ist, dann wird der Wert nicht bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale berücksichtigt. Benötigt wird dieses Kennzeichen z. B. bei der Auszahlung einer Inflationsprämie.
Weitere Informationen zum Thema "Inflationsprämie" (externer Link):
Über dieses Kennzeichen lässt sich eine Lohnart erfassen, welche steuerfreie Bonuszahlungen vorsieht, die neben SV-frei auch UV-frei zu schlüsseln sind. Als praktisches Beispiel ist die Corona-Prämie zu nennen, welche entsprechend über dieses Feld auch UV-frei zu schlüsseln war: Erfassung einer Lohnart für Corona-Prämie bis zu 1.500 Euro.
Wollen Sie Stücklohnabrechnungen erstellen, so geben Sie hier den jeweiligen Betrag für 1 Stück ein.