Über die Registerkarte: DATEI - SCHNITTSTELLEN - Schaltfläche: SCHNITTSTELLEN - "ElStEr-Export Schnittstelle" oder aus dem jeweiligen Programmbereich über die entsprechende Schaltfläche: ÜBERTRAGEN (z. B. Umsatzsteueranmeldung)

erfolgt die eigentliche Übermittlung der Daten. 


Ein Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung der Daten. In diesem Zusammenhang wird auch folgender Datenschutzhinweis angezeigt: 

Datenschutzhinweis durch die Finanzverwaltung: 

"Mit dieser Software werden personenbezogene Daten im Sinne des § 3 (1) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Zwecke der Verarbeitung erhoben. Neben den reinen Daten, die zur Steuerveranlagung benötigt werden, erhebt die Software Daten über die Art und Version des Betriebssystems des Nutzers und übermittelt diese an die Finanzverwaltung. Diese Daten werden benötigt, um die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten sicherzustellen und Fehlern im Verarbeitungsprozess vorzubeugen. Die Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des § 14 BDSG durch die Finanzverwaltung und nur für den genannten Zweck.“ 


Im nächsten Fenster wird ausgewählt, welche Daten übermittelt werden sollen.

  • Ist das Kennzeichen "GoBD-Konform" im Mandanten gesetzt, steht im Assistenten zur Übertragung das Kennzeichen: "Proformaumsatz verwenden" nicht zur Verfügung (zu den Einstellungen siehe: Meine Firma / Mein Mandant - Register: "Weitere Angaben")
  • Wurden im angegebenen Zeitraum noch nicht endgültig verarbeitete Buchungen gefunden, erscheint ein entsprechender Hinweis. Die Übertragung kann nur durchgeführt werden, wenn diese Meldung mittels Setzen Kennzeichens "Der Versand soll dennoch erfolgen" bestätigt wird.
  • Laut GoBD dürfen nur bereits festgeschriebene Daten übermittelt werden. Das Editieren der Beträge ist nicht möglich, sofern das Kennzeichen: "GoBD-Konform" aktiviert ist
  • Ist das Kennzeichen "GoBD-Konform" deaktiviert, so können im Fenster: "Prüfen Sie die zu übertragenden Werte:" Anpassungen vorgenommen werden


Im nächsten Dialog wird der Übergabezeitraum festgelegt. Angeboten wird immer der im Programm aktuell geöffnete Abrechnungsmonat bzw. Buchungsperiode. Wird das Kennzeichen: "Zeitraum frei festlegen" aktiviert, kann die Übertragung auch für einen anderen Abrechnungszeitraum erfolgen.


Bei der Übertragung der ZM-Meldung stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Monatliche Abgabe (für mindestens 12 Monate) 

Diese Option ist zu wählen, wenn Sie zukünftig Ihre Daten monatlich übermitteln möchten. 

Widerruf der monatlichen Abgabe 

Dieses Kennzeichen gibt an, dass die Meldungen zukünftig quartalsweise bzw. jährlich übermittelt werden und bewirkt, dass das "monatlich-Kennzeichen" über ElStEr entfernt wird. 

Berichtigung der letzten Meldung (erscheint im nächsten Fenster nach Bestätigung von WEITER)

Durch dieses Kennzeichen wird die Übertragung als Korrektur gekennzeichnet. 


Anschließend werden die zu übertragenden Werte für den ausgewählten Zeitraum angezeigt. Zusätzlich kann die Steuernummer sowie die Finanzamtnummer überprüft werden.

Alle benötigten Daten werden direkt aus dem Programm bezogen, können aber vor dem Versenden abgeändert werden. Eine Änderung der Daten im Rahmen der Übertragung führt NICHT zu einer Änderung / Anpassung der Daten im Programm!

Die Angaben im Bereich Datenlieferant / Berater (Name, Telefonnummer) hinterlegen Sie unter Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - MEINE FIRMA ... BEARBEITEN - Register: "Finanzamt" - Bereich: "Kontaktdaten gegenüber dem Finanzamt". 

Zusätzlich kann dort das Kennzeichen: "Möglichkeit einen abweichenden Datenlieferanten für die ElStEr-Übertragung zu hinterlegen" aktiviert werden. Dadurch kann eine "Abweichende Anschrift Datenlieferant" hinterlegt werden. Diese wird auf dem Übertragungsprotokoll (z.B. der Umsatzsteuervoranmeldung) ausgegeben. 

Im nachfolgenden Dialog wird der Übertragungstyp ausgewählt. 

Normale Übertragung 

Dieser Übertragungstyp sollte im Regelfall ausgewählt werden, da hier die Daten an das Rechenzentrum übermittelt und die Daten vom zuständigen Finanzamt dort abgeholt und verarbeitet werden. 

Testübertragung 

Dieser Typ sollte nur ausgewählt werden, wenn vom zuständigen Finanzamt darum gebeten wird. Manche Finanzämter verlangen dies vor der ersten normalen Übertragung. 

Softwaretest 

Hiermit können die Verbindungseinstellungen zum Rechenzentrum und die Funktionalität des Programms geprüft werden. Die Daten werden an das Rechenzentrum gesendet, aber dort nicht weiter verarbeitet. 


Ist der Übertragungstyp ausgewählt, wird abschließend eine Zusammenfassung angezeigt. Über die Schaltfläche: VORSCHAU kann das Übertragungsprotokoll eingesehen werden.

Beim elektronischen Datenaustausch mit der Finanzverwaltung steht keine Druckfunktion zur Verfügung. Die Finanzverwaltung erzeugt stattdessen eine PDF-Datei. Die Datei wird mit einem PDF-Reader geöffnet. Die Datei wird in ein temporäres Verzeichnis gespeichert, welches bei der Bereitstellung aufgeführt wird.


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