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Das Valutadatum beschreibt den Zeitpunkt, an dem die vereinbarten Zahlungsbedingungen wirksam werden. Angaben zu Skonto- und Fälligkeitstermin beziehen sich daher auf das Valutadatum (wenn angegeben). 

Sowohl in der Vorgangserfassung (Auftrag) als auch in der Buchungserfassung (FiBu) kann die Angabe des Valutadatums erfolgen.

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