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Im Bereich PERSONAL - ÜBERBLICK / STAMMDATEN - Register: MITARBEITER befindet sich im geöffneten Mitarbeiter-Datensatz auf dem Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - linke Navigation: "Grundlagen der Abrechnung" - "Abrechnungsvorgaben". Wird für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis die Abrechnungsvorgabe geöffnet, lassen sich auf den einzelnen Registern dieser wichtige Einstellungen treffen.

Innerhalb der Maske: "Abrechnungsvorgabe-Datensatz ändern" finden Sie die verschiedenen Register, in denen die Vorgaben zur Entgeltabrechnung hinterlegt werden.

Inhalt

Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register "Vortragswerte" zur Verfügung, wenn bei einem neu angelegten Beschäftigungsverhältnis der Grund "Systemwechsel" angegeben wird oder das Eintrittsdatum eines Mitarbeiters im laufenden Abrechnungsjahr liegt. 

Info:

Das Register: VORTRAGSWERTE dient der Erfassung der Vortragswerte im Falle eines Systemwechsels.

Eintrittsdaten 

Eintrittsdatum (erstmalig) 

In diesem Feld ist das tatsächliche Eintrittsdatum des Mitarbeiters in das Unternehmen einzutragen. Liegen seit der ersten Nutzung des Zusatzmoduls Lohn mehrere Systemwechsel vor, kann so sichergestellt werden, dass das korrekte Eintrittsdatum auf der Lohntasche ausgewiesen wird. 

ELStAM (nur bei Systemwechsel) 

Ist bereits bei ELStAM angemeldet 

Das Kennzeichen "Ist bereits bei ELStAM angemeldet" ist bei Systemwechsel automatisch gesetzt. Wird ein Mitarbeiterdatensatz mit Grund "Systemwechsel“ erfasst, weil durch den Arbeitgeber die Abrechnungssoftware gewechselt wurde, ist anzugeben, ob die betroffene Person bereits in der Vorgängersoftware bei ELStAM abgemeldet wurde oder nicht. 

Kennzeichen: Mitarbeiter wurde im alten System abgemeldet

  • Wurde der Mitarbeiter in der alten Software bei ELStAM NICHT abgemeldet, ist das Kennzeichen nicht zu setzen. Wird die Abrechnungsvorgabe und anschließend der Mitarbeiter-Datensatz gespeichert, so erzeugt dies automatisch eine Ummeldung.
  • Wurde der Mitarbeiter in der alten Software bei ELStAM abgemeldet ist zusätzlich ist das Kennzeichen: "Mitarbeiter wurde im alten System abgemeldet" zu setzen. Dadurch wird eine Anmeldung erzeugt. 


Lohnsteuerbrutto (nur für Systemwechsel im lfd. Jahr) 

Normales Lohnsteuerbrutto

  • Wird ein Systemwechsel vorgenommen, so geben Sie hier das bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels abgerechnete lohnsteuerpflichtige Brutto aus dem alten System ein. 
  • Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte lohnsteuerpflichtige Brutto bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein. 

Sonstiges Lohnsteuerbrutto

Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier das bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels abgerechnete sonstige lohnsteuerpflichtige Brutto (Einmalzahlungen) aus dem alten System ein. 

Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte sonstige lohnsteuerpflichtige Brutto (Einmalzahlungen) bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein. 

Sozialversicherungspfichtiges Brutto bisher (nur für Systemwechsel im lfd. Jahr)

Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier das bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels erreichte Sozialversicherungsbrutto für die einzelnen Bereiche der Sozialversicherung sowie der Insolvenzgeldumlage aus dem alten System ein. Zusätzlich ist es erforderlich die jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Tage vorzugeben. 

Kennzeichen: BG UV Brutto aufteilen 

Wird diese Option aktiviert, kann das bisherige "BG UV Brutto" auf die jeweiligen Gefahrtarifstellen aufgeteilt werden. 

Beitragsgruppenschlüssel bisher 

Info:

Vor dem Hintergrund von Kurzarbeitergeld (Kug), können bei einer Umfirmierung / Systemwechsel auch die Angaben zum bisherigen KUG, insbesondere zu den Bezugsmonaten, hinterlegt werden.


Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier den bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültigen Beitragsgruppenschlüssel ein. Weiterhin ist es erforderlich die Personengruppe, die Einzugsstellennummer, die Umlage Einzugsstellennummer, den Umlageschlüssel und die Betriebsstätte Ost oder West einzutragen, welche bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültig waren. 

Einzugsstellennummer

Liegt zum neuen Abrechnungsjahr ein Krankenkassenwechsel vor, so ist hier die Pflichtkrankenkasse des Vorjahres zu hinterlegen. 

Umlage Einzugsstellennummer

Liegt zum neuen Abrechnungsjahr ein Wechsel der Umlage Einzugsstelle vor, so ist hier die Nummer der Umlage Einzugsstelle des Vorjahres zu hinterlegen. 

Umlageschlüssel

Liegt zum neuen Abrechnungsjahr eine Änderung des Umlageschlüssels vor, so ist hier der Umlageschlüssel des Vorjahres zu hinterlegen. 

Anzahl KUG-Bezugsmonate

Dieses Feld steht in Abrechnungsvorgaben mit Grund: "Systemwechsel" zur Verfügung. An dieser Stelle wird die Anzahl der über ein Fremdsystem abgerechneten KUG-Monate ab 03/2020 erfasst. Diese Angabe ist für die korrekte Ermittlung des Leistungssatzes notwendig. 


Vorjahres-SV-Differenzen zur Beitragsbemessungsgrenze & Vorjahres Einzugsstelle / Umlage 

Beachten Sie:

Der Bereich "Vorjahres-SV-Differenz zur Bemessungsgrenze & Vorjahres-Einzugsstelle / Umlage" steht nur zur Verfügung, wenn der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund eines Systemwechsels in den ersten drei Abrechnungsmonaten (Januar, Februar, März) liegt

SV-pflichtige KV-, RV-, AV- PV- und InsgUml-Tage 

In diesen Feldern hinterlegen Sie die bisher in diesem Kalenderjahr bereits entstandenen Tage des jeweiligen SV-Bereiches. Die hinterlegten SV-Tage werden zur Kürzung der Beitragsbemessungsgrenze für die im Feld "Brutto bisher" befindlichen Werte benötigt. 

KV-Differenzbetrag zur BMG (Bemessungsgrenze)

Der Eintrag berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung des Vorjahres, abzüglich des KV-Brutto des Vorjahres. Ist das Vorjahresbrutto höher gewesen als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, so tragen Sie eine 0 ein. 

Diese Felder sind nur manuell zu füllen, wenn Sie mit dem Lohnmodul neu beginnen, also ein Systemwechsel vorliegt. 

RV-Differenzbetrag zur BMG (Bemessungsgrenze)

Die Berechnung erfolgt wie beim KV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Rentenversicherung. 

AV-Differenzbetrag zur BMG (Bemessungsgrenze)

Die Berechnung erfolgt wie beim KV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Arbeitslosenversicherung. 

PV-Differenzbetrag zur BMG (Bemessungsgrenze)

Die Berechnung erfolgt wie beim KV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Pflegeversicherung. 

InsgUml-Differenzbetrag zur BMG (Insolvenzgeld-Umlage-Differenzbetrag zur Bemessungsgrenze)

Die Berechnung erfolgt wie beim RV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Insolvenzgeldumlage.

Beachten Sie:

Die Fehlzeiten, welche bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels angefallen sind, sind über das Register Fehlzeiten im Bereich Daten zum Beschäftigungsverhältnis ab XX.XX.XXXX zu hinterlegen.

Beispiel 

Ein Mitarbeiter wird zum 01.02. mit Grund Systemwechsel angelegt. Im Feld sv-pflichtige KV-Tage wird ein Wert von 5 hinterlegt (Mitarbeiter war im Januar 5 Tage sv-pflichtig beschäftigt). Der Wert im Feld "Brutto bisher" wird nun auf die anteilige Beitragsbemessungsgrenze geprüft. 

BG UV Brutto bisher

Das UV-Brutto (Unfallversicherung) entnehmen Sie der Sozialversicherungsmeldung und kann entsprechend hier hinterlegt werden (nur bei Eintritt im Laufe des Jahres). Es handelt sich dabei um den aus allen Gefahrtarifstellen kumulierten Bruttobetrag. 

Bei einem Eintrittsdatum im laufenden Abrechnungsjahr stehen folgende Eingabefelder zur Verfügung: 


Folgende Felder sind bei einem Eintritt im laufenden Jahr zu befüllen im Bereich: Lohnsteuerbrutto (nur bei Eintritt im lfd. Jahr) 

Normales Lohnsteuerbrutto

Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte lohnsteuerpflichtige Brutto bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein. 

Sonstiges Lohnsteuerbrutto

Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte sonstige lohnsteuerpflichtige Brutto (Einmalzahlungen) bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein.

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