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Ab dem 13.12.2024 gelten die Pflichten der neuen Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Als Händler bedeutet dass für Sie, dass Sie vor dem Inkrafttreten der Verordnung prüfen müssen, inwiefern Ihre Produkte von dieser Verordnung betroffen sind.

Die Angaben zu GPSR gelten für alle Produkte, welche nach dem 13.12.2024 neu auf den Markt gebracht werden. 

Was wird durch die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung der EU (GPSR) geregelt?

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  • Um alle wichtigen Angaben für Ihre Produkte innerhalb der Software und in Ihrem Shop jederzeit bereit zu haben, empfiehlt es sich diese Informationen zu den Produkten an einer zentralen Stelle der Software zu pflegen.
  • Eine Option für die Pflege spezieller Informationen an einer zentralen Stelle, stellt z. B. die Bereitstellung von Selektionsfeldern in den Artikel-Stammdaten dar. Auf diese Weise lassen sich alle relevanten Daten für GPSR passend im Artikel speichern.
  • Es empfiehlt sich weiterhin, diese Daten aus dem Selektionsfeld in den Shop zu kopieren. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen beispielhaft die Optionen einiger Marktplätze und Shops vor, mit der Sie über das Backend die Informationen einpflegen können.
    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die dafür vorgesehenen Selektionsfelder in der HTML-Vorlage einzubinden und somit mit der Artikelbeschreibung an den Shop bzw. den Marktplatz zu übertragen.

Info
titleInfo:

Weitere Informationen zu Selektionsfeldern erhalten Sie u. a. im Hilfe-Beitrag: Selektionsfeld aktivieren.

Umsetzung bei Shopware 6

Shopware empfiehlt als Vorgehen die folgenden Optionen zu nutzen (Blogbeitrag von Shopware 25.11.2024 - Externer Link): 

  • Wesentliche Merkmale
  • Zusatzfelder 

Die Übertragung der Werte für die jeweiligen Optionen unterstützen wir bereits (Beispiel Zusatzfelder).
 
Bitte beachten Sie Ihre Shopware-Version: 
In den Shopware-Releases Anfang Dezember 2024 wird Shopware die Einbindung der Zusatzfelder in das Layout vereinfachen. Es wird dann möglich sein Zusatzfelder direkt über das CMS-Layout (Inhalte > Erlebniswelten > Produktseite) einzubindenBeim Anbieter Shopware selbst gibt es in der aktuellen Iteration (von November 2024) noch kein spezielles Feld im Backend von Shopware, welches von der Software angesprochen werden kann. Aus diesem Grund sollten diese Informationen z. B. in einem extra dafür angelegten Selektionsfeld (oder mehreren) gespeichert werden. Anschließend lassen sich diese Informationen aus den Selektionsfeldern z. B. in das HTML-Layout einbinden. So ist gesichert, dass alle benötigten Informationen im Shop klar ersichtlich sind. Weitere Infos: Selektionsfeld aktivieren.

Umsetzung bei Amazon

Melden Sie sich mit Ihrem Amazon-Verkäuferkonto an. Wechseln Sie in den Bereich: SELLER CENTRAL - KUNDENZUFRIEDENHEIT - VERKÄUFERLEISTUNG.

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