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inhaltsverzeichnis
inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis

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1. Allgemeine Informationen

1.1. Neue Formulare 2020

1.2. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender

1.3. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2020


2. Lohnbuchhaltung

2.1. Aktualisierung der Digitalen Lohnschnittstelle

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2.22. Ermäßigter Steuersatz für E-Books und E-Papers sowie für Frauenhygieneartikel eingeführt


3. Finanzbuchhaltung

3.1. Neues Format bei USt-ID-Nummer von niederländischen Geschäftspartnern (Einzelunternehmer)

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1. Allgemeine Informationen

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Neue-Formulare-2020
Neue-Formulare-2020
1.1. Neue Formulare 2020

Die folgenden neuen Formulare (für Deutschland) wurden für 2020 implementiert und stehen automatisch zur Verfügung:

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Beenden Sie die Eingaben mittels Schaltfläche: SCHLIEEN. Künftig wird nun das 'neue' Standard-Layout für den Druck herangezogen.


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Empfohlenes_Vorgehen_fuer_Lohnanwender
Empfohlenes_Vorgehen_fuer_Lohnanwender
1.2. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender

Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (inklusive Checkliste) stellen wir Ihnen im Download-Center unseres Service-Portals im Bereich für büro+ sowie ERP-complete zur Verfügung. Die Beschreibung finden Sie in diesem Bereich unter dem Titel: "LOHN 2019 - Jahresabschluss: Vorbereitung und Durchführung allgemein". Ein Ausdruck des Dokumentes kann hilfreich sein.

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Note
titleBeachten Sie:

Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2020, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Monatswechsel von Dezember auf Januar erstellt.

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Systemvorgaben_zur_Nettolohnberechnung_2020
Systemvorgaben_zur_Nettolohnberechnung_2020
1.3. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2020

Zum Video: "Neue Rechengrößen in Software eingebracht" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o.a. Systemvorgaben im Programm.

Ab 01.01.2020 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:



Kranken- und Pflegeversicherung:
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.687,50 Euro / 56.250,00 Euro
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich)5.212,50 Euro / 62.550,00 Euro


Renten- und Arbeitslosenversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 6.900,00 Euro / 82.800,00 Euro
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 6.450,00 Euro / 77.400,00 Euro


Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.185,00 Euro / 38.220,00 Euro
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.010,00 Euro / 36.120,00 Euro


Ab dem 01.01.2020 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:



Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt 14,60 % / 14,00 %
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)1.10 %
Beitragszuschuss AG zur KV342,19 Euro
Rentenversicherung: 18.60 %
Arbeitslosenversicherung:2,40 %
Pflegeversicherung:3,05 %
Pflegeversicherung Sachsen:

AGA 1,025 %

ANA 2,025 %

zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 0,25 %
Insolvenzgeldumlage: 0,06 %
Pauschale Krankenversicherung: 13,00 %
Pauschale Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 450,00 Euro
monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 Euro
Übergangsbereichzwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro


Faktor F: 0,7547
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 Euro
Vollarbeiterrichtwert: 1560 Stunden

2. Lohnbuchhaltung

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Aktualisierung_der_Digitalen_Lohnschnittstelle
Aktualisierung_der_Digitalen_Lohnschnittstelle
2.1. Aktualisierung der Digitalen Lohnschnittstelle

Zum Video: "Digitale Lohnschnittstelle und Tätigkeitsschlüssel auf aktuellstem Stand" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Im Rahmen der Jahresaktualisierung wurde auch die Digitale Lohnschnittstelle in der Version 2020 eingebracht, damit die Dateien in der aktuellsten Version bereitstehen. So wird unter anderem in der Datei "Arbeitnehmerstammdaten" nun das dritte Geschlecht (divers) ausgewiesen.

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Die_neuen_und_die_ueberarbeiteten_Taetigkeitsschluessel_der_Bundesagentur_fuer_Arbeit_sind_im_Programm_enthalten
Die_neuen_und_die_ueberarbeiteten_Taetigkeitsschluessel_der_Bundesagentur_fuer_Arbeit_sind_im_Programm_enthalten
2.2. Die neuen und die überarbeiteten Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit sind im Programm enthalten

Arbeitgeber müssen für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Diese Meldungen enthalten für jeden Arbeitnehmer auch Angaben über seine Tätigkeit im Betrieb. Diese Angaben sind im Tätigkeitsschlüssel (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV) verschlüsselt. Die

Tätigkeitsschlüssel wurden für das Jahr 2020 entsprechend der Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit in der Software aktualisiert.

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Verwendungszweck_im_AAG-Verfahren_wird_Datenschutz-konform_gefuellt
Verwendungszweck_im_AAG-Verfahren_wird_Datenschutz-konform_gefuellt
2.3. Verwendungszweck im AAG-Verfahren wird Datenschutz-konform gefüllt

Zum Video: "Datenschutzkonformer Verwendungszweck im AAG-Verfahren" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Die Erstattungsanträge (AAG) finden Sie in den Lohn-Abrechnungsdaten des jeweiligen Mitarbeiter-Datensatzes.

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Teilnahme_der_beschraenkt_steuerpflichtigen_Arbeitnehmer_am_ELStAM-Verfahren
Teilnahme_der_beschraenkt_steuerpflichtigen_Arbeitnehmer_am_ELStAM-Verfahren
2.4. Teilnahme der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer am ELStAM-Verfahren

Zum Video: "Teilnahme beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer an ELStAM" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Note
titleBeachten Sie:

Ab Freischaltung des Arbeitgeberabrufs zum 01.01.2020, sind neben den meldepflichtigen Arbeitnehmern, grundsätzlich auch die nicht meldepflichtigen Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden. Hierfür benötigen Arbeitgeber folgende Angaben:

  • Identifikationsnummer (IdNr) des jeweiligen Arbeitnehmers
  • Geburtsdatum des jeweiligen Arbeitnehmers

2.5.
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Ausgeschiedene_Mitarbeiter_loeschen
Ausgeschiedene_Mitarbeiter_loeschen
Ausgeschiedene Mitarbeiter können im Sinne des Datenschutzes gelöscht werden

Zum Video: "Löschen von Datensätzen ausgeschiedener Mitarbeiter" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Tip
titleTipp!

Damit Sie einen guten Überblick darüber bekommen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits entsprechend lange aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, können Sie zu diesem Zweck die Tabellenansicht im Bereich der Mitarbeiter anpassen. Kopieren Sie hierzu die Tabellenansicht "Mitarbeiter (einzeilig)" und ergänzen Sie im Gestaltungsmodus die Tabelle um das Tabellenfeld "Bvh Austrittsdatum". Allgemeine Informationen zum Gestalten von Tabellen erhalten Sie im Bereich: Tabellenansichten gestalten und Eigenschaften der Tabellenansichten.

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Option_divers_und_unbestimmt_zu_hinterlegen
Option_divers_und_unbestimmt_zu_hinterlegen
2.6. Option, die neuen Geschlechter "divers" und "unbestimmt", für Mitarbeiter zu hinterlegen

Zum Video: "Geschlechter divers und unbestimmt in Software verfügbar" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Dies ist wichtig, damit diese korrekt im Arbeitgebermeldeverfahren übermittelt werden können.

Auswahl für "Geschlecht" für Mitarbeiter hinterlegen

Das Auswahlfeld für das Geschlecht finden Sie in den Mitarbeiter-Datensätzen auf dem Register "Adresse".

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Note
titleBeachten Sie:

Für den bisherigen Datenbestand Ihrer Mitarbeiter ändert sich nichts hinsichtlich der SV-Meldungen. Die bisherigen Werte im Feld "Geschlecht" werden einfach übernommen. Die neuen Werte sind über das Feld zu wählen und werden so übertragen, wie es vom Arbeitgebermeldeverfahren benötigt wird. In manchen Datenbausteinen, die nur drei Geschlechter verarbeiten, wird der Wert "unbestimmt" automatisch als "divers" aufgeschlüsselt.

Auswahl für "Geschlecht" des Ansprechpartners in Betriebsstätten

Im Betriebsstätten-Datensatz stehen für den Ansprechpartner im dazugehörigen Feld, vier Optionen für das Geschlecht zur Verfügung:

  • Mann
  • Frau
  • Sonstiges (für DBAA Mann)
  • Sonstiges (für DBAA Frau)


2.7.
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Erweiterte Fehlerpruefung_A1
Erweiterte Fehlerpruefung_A1
Erweiterte Fehlerprüfung bei A1-Bescheinigungen

Zum Video: "Änderungen in den Prüfungen zur A1-Bescheinigung" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Tip
titleTipp!

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der Software und korrigieren Sie etwaige Fehler in den Anträgen. Diese können Sie nach der Erfassung in den Lohn-Abrechnungsdaten einsehen und vor dem Versand noch einmal editieren. Vgl.: Antrag zur A1-Bescheinigung im Mitarbeiterstammdatensatz.

2.8. 
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A1-Antragsbestaetigung_aus_Software_drucken
A1-Antragsbestaetigung_aus_Software_drucken
A1-Antragsbestätigung ist aus der Software heraus zu drucken

Die Bestätigung der Antragsstellung kann nun nach der Quittierung des Antrags aus der Software heraus gedruckt werden. Sie finden die Möglichkeit, den bestätigten Antrag zu drucken, in den Abrechnungsdaten der Mitarbeiterstammdaten unter A1-Bescheinigung - Schaltfläche "Drucken", sowie über die Registerkarte "Übergeben/Auswerten" - Schaltfläche "Auswerten/Übertragen" - A1-Bescheinigung.

2.9.
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Neuanlage_Lohnarten_maximal_8_Zeichen
Neuanlage_Lohnarten_maximal_8_Zeichen
Neuanlage von Lohnarten mit maximal 8 Zeichen

Zum Video: "Manuell angelegte Lohnarten auf maximal acht Zeichen begrenzt" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Note
titleBeachten Sie:

Bei der Erfassung von Lohnarten dürfen keine Sonderzeichen (z. B. Klammern, Slash, Backslash, etc.) verwendet werden. Auch Leerzeichen sind nicht erlaubt.

2.10.
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Hinweis_nicht_mehr_gueltige_BG
Hinweis_nicht_mehr_gueltige_BG
Hinweis auf nicht mehr gültige Berufsgenossenschaften

In der Software wird beim Jahresabschluss darauf hingewiesen, wenn eine Berufsgenossenschaft ab 2020 nicht mehr gültig ist. In diesem Fall kann kein Stammdatenabruf für 2020 ausgeführt werden. Sie werden im Protokoll darauf hingewiesen, dass eine gültige Berufsgenossenschaft hinterlegt werden muss. Daraufhin starten Sie den Stammdatenabruf erneut.

Note
titleBeachten Sie:

Sofern Ihre BG im neuen Jahr nicht mehr gültig ist, sollten Sie von dieser ein Schreiben erhalten haben. In diesem wird die neue Zuständigkeit mitgeteilt, zudem erhalten Sie mit diesem Schreiben Ihre neue Mitgliedsnummer mit dazugehöriger PIN.

2.11.
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Beitragssatzdatei_wurde_erweitert
Beitragssatzdatei_wurde_erweitert
Beitragssatzdatei wurde erweitert (u.a. um pauschalen Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgeltes)

In der Satzung der Krankenkassen kann vorgesehen sein, dass die bei Beschäftigungsverboten anfallenden Beitragsanteile pauschal mit einem Erstattungssatz von 20 Prozent ab­ge­gol­ten wer­den. Neu ist, dass im Jahr 2020 in den Einzugsstellen nun der pauschale Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Feldwert 3 im AAG/Umlageverfahren) ausgewählt werden kann, sofern die jeweilige Krankenkasse dies anbietet. In der Software wurden die fachlichen Änderungen in der Schema-Datei zur Beitragssatzdatei berücksichtigt.

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Anstieg_gesetzlicher_Mindestlohn
Anstieg_gesetzlicher_Mindestlohn
2.12. Anstieg gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Jahr 2020 auf 9,35 Euro (Ausnahmen und Branchenmindestlöhne sind nicht berücksichtigt). Der gesetzliche Mindestlohn für Auszubildende beträgt nun 515 Euro monatlich im ersten Lehrjahr, welches ab 01.01.2020 beginnt (gültige Tarifbindungen ausgenommen).

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Neue_Sachbezugswerte
Neue_Sachbezugswerte
2.13. Neue Sachbezugswerte

Diese betragen für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten monatlich 258 Euro, Unterkunft und Miete monatlich 235 Euro. Frühstück 1,80 Euro, Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro.

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Anhebung_steuerlicher_Grundfreibetrag
Anhebung_steuerlicher_Grundfreibetrag
2.14. Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde auf 9.408 Euro angehoben.

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Anhebung_Verpflegungspauschale
Anhebung_Verpflegungspauschale
2.15. Anhebung Verpflegungspauschale

Die erste Pauschale bezieht sich auf Dienstreisen, die länger als 8 Stunden andauern, beziehungsweise auf die Anreise und Abreisetage - diese wird zum neuen Jahr von 12 Euro auf 14 Euro  angehoben.

Auch bei der ganztägigen Abwesenheit gibt es Änderungen: Diese Pauschale wird ab Januar 2020 von 24 € auf 28 € angehoben. Diese Pauschale greift, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich den ganzen Tag (von 00:00 bis 23:59) geschäftlich unterwegs ist. Diese Pauschale betrifft u.a. mehrtägige Geschäftsreisen.

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Steuerklassen-Aenderung_Eheleute
Steuerklassen-Aenderung_Eheleute
2.16. Mehrfache Änderung der Steuerklassen für Eheleute im laufenden Kalenderjahr

Verheiratete können ab 2020 mehrmals im Jahr die Steuerklasse wechseln.

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Aufbewahrungsfrist_Steuerunterlagen
Aufbewahrungsfrist_Steuerunterlagen
2.17. Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen

Die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen nach BEG III bei Datenauslagerung oder Systemwechsel der Steuersoftware beträgt nur noch 5 statt bisher 10 Jahre

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Anhebung_Kleinunternehmergrenze
Anhebung_Kleinunternehmergrenze
2.18. Anhebung Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze wird 2020 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht.

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Anhebung_Pauschalierungsgrenze
Anhebung_Pauschalierungsgrenze
2.19. Anhebung Pauschalierungsgrenze für Beiträge des Arbeitgebers zur Gruppenunfallversicherung

Diese Grenze wird von von 62 Euro auf 100 Euro erhöht.

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Freibetrag_Gesundheitsfoerderung
Freibetrag_Gesundheitsfoerderung
2.20. Freibetrag für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angehoben

Arbeitgeber haben ab dem Jahr 2020 mehr Spielraum, den Beschäftigten spezielle Gesundheitsleistungen oder Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen anzubieten: Der Freibetrag für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird von 500 Euro auf 600 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr angehoben.

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Arbeitgeber_finanzierte_Jobtickets25
Arbeitgeber_finanzierte_Jobtickets25
2.21. Von Arbeitgeber finanzierte Jobtickets für Arbeitnehmer zukünftig immer mit 25% pauschal versteuert

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Ausgabe eines Jobtickets wieder mit 25 Prozent pauschal zu versteuern ist, wodurch die Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt. Hiermit besteht wieder die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung übernimmt und damit einen Anreiz schafft, dass der Arbeitnehmer verstärkt öffentliche Verkehrsmittel anstatt des Autos einsetzt.

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Steuersatz_Frauenhygieneartikel_E-Presse
Steuersatz_Frauenhygieneartikel_E-Presse
2.22. Ermäßigter Steuersatz für E-Books und E-Papers sowie für Frauenhygieneartikel eingeführt

Zum Video: "Änderungen im Jahressteuergesetz" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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Die Umsatzsteuer auf Produkte zur Monatshygiene wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das Gleiche gilt für elektronische Bücher und Zeitungen. Für diese sind nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig in 2020.

3. Finanzbuchhaltung

3.1.
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Format_USt-ID-Nummer_NL_neu
Format_USt-ID-Nummer_NL_neu
Neues Format bei USt-ID-Nummer von niederländischen Geschäftspartnern (Einzelunternehmer)

Zum Video: "USt-ID-Nummer: neues Format bei Einzelunternehmen (NL)" (Video öffnet in YouTube-Fenster).

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