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Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation) stellt wesentliche Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten zur Verfügung, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Bislang waren die Vorgaben für die Sicherheit von Produkten in der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit geregelt, die in Deutschland durch das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz; ProdSG) umgesetzt ist. Im Grundsatz gilt die GSPR nach ihrem Artikel 2 ganz oder zumindest teilweise für alle sogenannten Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

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Verbraucherprodukte fallen unter die neue Verordnung

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